Schluss mit Wildcampen: Strenge Nachtpark- und Campierverbote am Attersee – hohe Strafen ab 1. Mai

WEYREGG/STEINBACH. Mit dem Start in die Sommersaison greifen am Attersee erneut strengere Regelungen gegen illegales Campieren und nächtliches Dauerparken. Ab 1. Mai gelten auf der B 152 (Seeleitenstraße) und der L 544 (Großalmstraße) auf ausgewiesenen Parkflächen Nachtparkverbote zwischen 23 und 04 Uhr.

 

Zusätzlich wird verstärkt gegen Wildcamper vorgegangen, die sich unerlaubt mit Zelt oder Wohnmobil entlang der beliebten Straßenabschnitte niederlassen.

 

In den letzten Jahren war insbesondere die Ostseite des Attersees immer wieder von Dauerparkern und Wildcampern betroffen. Viele von ihnen hinterließen nach ihrem Aufenthalt Müll und Unrat, der von der Straßenmeisterei als zuständiger Straßenerhalterin aufwendig beseitigt werden musste.

Für Tagesgäste und Erholungssuchende wurde es zunehmend schwieriger, freie Parkplätze zu finden.

 

Trotz intensiver Bemühungen von Behörden, Gemeinden, Polizei und Straßenmeisterei setzte man bislang auf Bewusstseinsbildung. Nachhaltige Erfolge blieben jedoch aus – nun folgt die Konsequenz in Form von klaren Verboten und schärferen Kontrollen.

 

Ein generelles Campierverbot außerhalb von offiziellen Campingplätzen besteht ohnehin in allen Attersee-Gemeinden – mit Ausnahme von Attersee am Attersee. Wichtig dabei: Das Gemeindegebiet erstreckt sich über die Ortstafeln hinaus, besonders am Ostufer ist das Campieren somit untersagt. Das kostenlose Verweilen und Parken tagsüber am See berechtigt nicht dazu, dort mit Wohnmobil oder Zelt zu übernachten.

 

Zur Sicherstellung der neuen Maßnahmen werden Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, Polizei, Gemeinden und Straßenmeisterei regelmäßige Überprüfungen sowie Schwerpunktkontrollen durchführen.

 

Verstöße gegen das Campierverbot werden mit Geldstrafen bis zu 3.000 Euro geahndet. Wer gegen das Nachtparkverbot verstößt, muss mit bis zu 726 Euro Strafe rechnen – und das an jedem einzelnen Tag, da es sich hierbei um kein Dauerdelikt handelt. (Foto: Tom Leitner)